Beiträge

Pflichtbeiträge sind für die Zeit der Mitgliedschaft zu entrichten. Die Beitragspflicht endet in der Regel mit dem Versorgungsfall. Mitglieder, die keine Einkünfte aus ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Tätigkeit erzielen, sind beitragsfrei.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 09.01.2012