Leistungen

Die Bayerische Ärzteversorgung bietet ihren Mitgliedern ohne Wartezeit (vom 1. Tag der Mitgliedschaft an) Anspruch auf lebenslange dynamische Versorgung. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich grundsätzlich nach den eingezahlten Beiträgen. Versorgungsanwartschaften und -leistungen werden alljährlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst (Dynamisierung).

Pflichtleistungen an Mitglieder sind

Pflichtleistungen an Hinterbliebene sind

Als freiwillige Leistungen können

gewährt werden.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 19.01.2010