Selbstverwaltung

Allgemeines
Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherzustellen.

Die im Jahre 1923 gegründete Bayerische Ärzteversorgung wurde auf den dringenden Wunsch der bayerischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte hin errichtet, da damals die gesetzliche Rentenversicherung die Versorgung der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte wie auch der Angehörigen aller weiteren freien Berufe nicht sicherstellen konnte und die Wirtschaftskrise sowie die Inflation nach dem 1. Weltkrieg die private Vorsorge praktisch vollständig entwertet hatten. Die Bayerische Ärzteversorgung gehört als Deutschlands ältestes und größtes Versorgungswerk aller berufsständischen Versorgungswerke für die Angehörigen der verkammerten Freien Berufe dem gegliederten System der sozialen Sicherung in Deutschland an. Die berufsständischen Versorgungswerke repräsentieren einen Versorgungstypus eigener Art, der selbständig neben den sonstigen Pflichtversorgungssystemen (insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung) und den Formen freiwilliger Vorsorge (insbesondere Lebens- und Rentenversicherung) steht. Dachverband aller berufsständischen Versorgungswerke ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).

Gremien
Die Bayerische Ärzteversorgung regelt ihre Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung.

Hierbei fungiert der aus 30 Mitgliedern bestehende Landesausschuss als Normsetzungs- und Kontrollorgan, das insbesondere über die Satzung und die Richtlinien der Versorgungspolitik beschließt.

Aus seiner Mitte wählt der Landesausschuss die 7 Mitglieder des Verwaltungsausschusses, der die Entscheidungen des Landesausschusses vorberät und Beschlußempfehlungen aussprechen kann. Des weiteren kann der Landesausschuss dem Verwaltungsausschuss Angelegenheiten zur Entscheidung oder Wahrnehmung übertragen.

Bayerische Versorgungskammer
Neben dem Landesausschuss fungiert die Bayerische Versorgungskammer als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Bayerischen Ärzteversorgung und 11 weiterer Versorgungseinrichtungen. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung benennt 3 Vertreter.

Aufsicht
Die Bayerische Ärzteversorgung unterliegt der Rechts- und Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 26.03.2012